DIE KONVENTION

     VERTRAGSPARTEIEN

     RATIFIZIERUNG

     STRUKTUR
     UND AKTIVITÄTEN


     PROTOKOLLE

     MEHRJÄHRIGES
     ARBEITSPROGRAMM


     ZUSTAND DER ALPEN

     LINKS

     EVENTS

     ARCHIV


     STÄNDIGES
     SEKRETARIAT

     INTRANET


     SUCHE
     

 

     BENUTZUNG DES LOGOS
     DER ALPENKONVENTION




Die Alpenkonvention

Die Alpenkonvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz des Naturraums und zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in den Alpen. Die Konvention legt ferner großes Augenmerk auf die Sicherung der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der einheimischen Bevölkerung in den Unterzeichnerstaaten.

Die Alpen weisen aus vielerlei Gründen, u. a. als Träger wichtiger Verkehrswege, auch größte Bedeutung für außeralpine Gebiete auf.




Vertragsparteien Wortlauf der Konvention Stand der Ratifizierung


Die ständig wachsende Beanspruchung durch den Menschen gefährdet den Alpenraum und seine ökologischen Funktionen in zunehmendem Maße. Die daraus resultierenden Schäden lassen sich zumeist nicht oder nur mit hohem Aufwand, mit beträchtlichen Kosten und in der Regel nur über lange Zeiträume wieder beheben. Daraus leitet sich die Notwendigkeit ab, wirtschaftliche Interessen mit den ökologischen Erfordernissen in Einklang bringen zu müssen.

Auf der Grundlage dieser Überlegungen haben die Alpenstaaten (die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, die Italienische Republik, die Slowenische Republik, das Fürstentum Liechtenstein, die Republik Österreich, die Schweizerische Eidgenossenschaft) sowie die Europäische Union auf der Grundlage der Ergebnisse der ersten Alpenkonferenz der Umweltminister vom 9. bis 11. Oktober 1989 in Berchtesgaden, am 7. November 1991 das Übereinkommen zum Schutz der Alpen unterzeichnet.  


printable version